San Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH
Allgemeine Reisebedingungen
Liebe(r) Reisende(r) Klare rechtliche Regelungen, wie wir sie nachstehend abgedruckt haben, sind notwendige Voraussetzungen für den Reisevertrag und einen gelungenen Urlaub. Wir haben für Sie faire und übersichtliche Bedingungen ausgearbeitet, damit Sie als unser Gast mit gutem Gefühl auf Reisen gehen können. Ergänzend zu den §§ 651a ff BGB werden die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart:
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder
fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde San
Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH, Söchtenau
(im folgenden San Art) den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisende erkennt
damit auch die Reisebedingungen von San Art verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen
Bestätigung durch San Art zustande. Sie erfolgt
durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die
schriftliche Bestätigung enthält alle wesentlichen
Angaben über die gebuchten Reiseleistungen. Der
Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss
eine schriftliche Reisebestätigung.
2. Zahlung und Reiseunterlagen
2.1. Unserer Vertragsbeziehung liegt das Reisevertragsgesetz
der §§ 651 a ff. BGB zugrunde. Mit Vertragsschluss
ist eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 4
Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere nicht aus den in
Ziffer 7.1. a) angegebenen Gründen abgesagt worden
ist, und darf nur verlangt werden, wenn dem
Reiseteilnehmer von San Art ein Sicherungsschein
(Insolvenzversicherung nach § 651 k, Abs. 3 BGB)
ausgehändigt wurde. Diesen Sicherungsschein erhält
der Reiseteilnehmer gleichzeitig mit der Reisebestätigung,
der auch das ausführliche Reisemerkblatt mit
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften beiliegt.
Die restlichen Reiseunterlagen mit Flugschein und
Flugplan, ggf. Bahnfahrkarten, sowie den letzten
Hinweisen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung
des Reisepreises.
2.2. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis
sofort nach Erhalt der Reisebestätigung gegen
Sicherungsschein fällig. Ist der fällige Reisepreis
bis 10 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt,
wird San Art nach entsprechender Nachfristsetzung
von der Leistung frei und kann vom Kunden
die entsprechenden Reiserücktrittskosten verlangen,
wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung
hatte.
2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und
Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien
sind sofort zu bezahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung in unserer Ausschreibung
sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
4. Leistungs-und Preisänderungen
4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen
von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind vorgesehen,
wie sie auf dem Flugschein angegeben sind und
vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Reisende,
die eine individuelle Verlängerung bei San Art gebucht
haben, müssen die jeweiligen Flüge selbstständig bei
der entsprechenden Fluggesellschaft rückbestätigen.
4.2. San Art behält sich vor, den Reisepreis zu erhöhen,
wenn sich unvorhersehbar für den Reiseveranstalter
und nach Vertragsabschluss die nachfolgenden
Preisbestandteile erhöhen oder ändern, und San Art
dieselben nicht vertreten kann: Devisen- und Wechselkurse
sowie behördliche Gebühren oder Abgaben,
wie beispielsweise Flughafensteuern und Kerosinzuschläge.
Dies tun wir lediglich in dem Umfang, wie sich
die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen
dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate
vergangen sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden
bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
über eine beabsichtigte gesetzlich zulässige Preiserhöhung
zu informieren. Erhöht sich der Reisepreis um
mehr als 5 %, kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten
oder stattdessen eine gleichwertige andere
Reise aus unserem Programm verlangen, sofern diese
verfügbar ist.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung durch San Art dieser gegenüber geltend zu
machen.
5. Rücktritt, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich
erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei San Art.
Für den Fall, dass der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt
oder die Reise nicht antritt, kann San Art angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und seine Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer
nicht rechtzeitig oder ohne erforderliche
Dokumente (z.B. Pass), zu dem mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Ablughafen
einfindet.
Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen,
dass gar kein Schaden entstanden ist oder ein geringerer
Schaden als dieser pauschal in den nachfolgend
aufgeführten Stornopauschalen genannt ist. Bei Rücktritt
fallen folgende Kosten an:
- bis 60. Tag vor Reisebeginn 20% -
mind. 350 Euro bzw. 90 Euro bei Einzelleistungen
- 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn, 40%
- ab 29. vor Reisebeginn, 60%
- ab 14. vor Reisebeginn, 80%
- ab 7. Tag vor Reisebeginn, 100%
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem
Endpreis je angemeldeter Reiseteilnehmer.
5.2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers: Bei
Reiserücktritt ist der zurückgetretene Gast berechtigt,
eine Ersatzperson bis zum Reisebeginn zu benennen.
Voraussetzung ist, dass diese Person den besonderen
Erfordernissen der Reise entspricht und keine anderen
Umstände dagegen sprechen. Die zurückgetretene
Person und der neue Reiseteilnehmer haften als
Gesamtschuldner gegenüber San Art für den Reisepreis.
Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten
gehen zu Lasten des Kunden, betragen jedoch
mindestens € 50,- Bearbeitungsgebühr.
5.3. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel oder
Beförderungsart sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag
(Storno) zu den oben genannten Bedingungen
und nachfolgender Neuanmeldung möglich. In
Einzelfällen sind Umbuchungen auf einen späteren
Reisetermin nach Absprache gegen Gebühr möglich.
Bei Buchung einer Individuellen Reise und Nur-
Flugbuchungen (wie von Anschlussflügen zum Abreiseflughafen)
gelten besondere Stornogebühren,
die in der Regel in der Buchungsbestätigung aufgeführt
sind. Sollte der Kunde während der Reise einzelne
Leistungen aus zwingendem Grund nicht in
Anspruch nehmen oder die Reise vorzeitig beenden,
wird sich San Art um die Erstattung etwa ersparter
Aufwendungen bemühen. Bricht der Kunde die Reise
vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise
selbst verantwortlich.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen/
Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang
mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs
aus in der Person des Kunden liegenden Gründen
während der Reise entstehen, gehen zu Lasten
des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den
jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten
gehören z.B. Aufwendungen, die aus Verspätung
des Kunden entstehen oder Kosten für eine
vorzeitige Rückkehr als Folge von Krankheit oder
Unfall. Tritt San Art, um einem akuten Notfall zu
begegnen, in Vorleistung, so sind die vom Veranstalter
verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise
sofort zu erstatten.
7. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter
San Art kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
7.1. a) bis 5 Wochen vor Reiseantritt:
wenn eine gebuchte Reise wegen Nichterreichens der
zuvor ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl nicht zu Stande kommt (wobei
San Art sich vorbehält, die Reise auch bei Unterschreiten
der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen)
und der Kunde von einem etwaigen Ersatzangebot
der San Art keinen Gebrauch gemacht hat,
oder wenn erforderlich werdende Leistungsänderungen
für den Kunden zu unzumutbaren
Preiserhöhungen führen würden oder wenn ein ordnungsgemäßer
Reiseablauf aus Gründen, die nicht
von San Art zu vertreten sind, nicht mehr gewährleistet
ist.
In diesen Fällen ist San Art verpflichtet, dem Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den bis dahin gezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
7.1. b) ohne Einhaltung einer Frist:
wenn der Reiseteilnehmer trotz Aufforderung und
Nachfristsetzung den vorher bekannt gegebenen
Reiseanforderungen nicht genügt, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch San Art oder einem ihrer Leistungsträger
nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt San Art, bleibt deren Anspruch auf den Reisepreis
erhalten. San Art muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt wurden.
7.2. Wird eine Reise durch höhere Gewalt erheblich
erschwert, beeinflusst oder gefährdet und war dies
beim Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbar,
so können sowohl Reiseveranstalter als auch Kunde
kündigen. Bei Kündigung kann der Reiseveranstalter
für bereits erbrachte Leistungen (bzw. für Leistungen
zur Beendigung der Reise) eine angemessene Entschädigung
vom Kunden verlangen.
8. Haftung
8.1. Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmannes für
* gewissenhafte Reisevorbereitung
* sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
* Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
* ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
8.2. An Unternehmungen außerhalb des angebotenen
Reiseprogramms wie z.B. Bootsfahrten, Dünenfahrten,
sportlichen Betätigungen und Teilnahme an Veranstaltungen
und Unternehmungen aller Art sowie fakultativen
Ausflügen, die mit besonderen Risiken verbunden
sind, beteiligt sich der Reisegast auf eigene Gefahr.
San Art haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
8.3. San Art haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Anschlussprogramme,
individuelle Verlängerungen, Ausstellungen)
und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet
sind.
8.4. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden
ist oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist,
wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.5. Kurzfristige Verzögerungen infolge landestypischer
Besonderheiten stellen keinen Reisepreis-
Minderungsgrund dar.
8.6. Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationalen Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, so kann
sich San Art auf dort
8.7. Für Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigungen
von Reisegepäck – auch beim Verstauen in
Fahrzeugen oder auf Lasttieren – ist jegliche Haftung
seitens San Art ausgeschlossen, soweit nicht durch
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden
eines unserer Leistungsträger herbeigeführt.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
entstehende Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
den Mangel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung
zu rügen. Ansprüche auf Minderung und vertraglichen
Schadensersatz bestehen nicht, soweit es
der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht
geschuldet, so müssen Beanstandungen unverzüglich
der Zentrale von San Art mitgeteilt werden.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Ansprüche des Kunden verjähren nach § 651e
- 651f in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
laut Vertrag letzten Reisetag.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt
sind. San Art steht dafür ein, Informationen
über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die
San Art bekannt sind oder unter Anwendung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten,
an den Reisenden weiterzuleiten. Für nichtdeutsche
Staatsangehörige gibt auch das zuständige
Konsulat Auskunft.
12. Versicherungen
Im Reisepreis sind, falls nicht anders vermerkt, keine
Reiseversicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen
den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung.
13. Gültigkeit der Angaben
Maßgebend hinsichtlich der Termine, Abflug- und
Reisezeiten sowie der Preise sind die jeweils aktuellen
Reiseausschreibungen sowie die Buchungsbestätigung
in Verbindung mit der Buchung und sonstige,
wirksame Abreden. Für Druckfehler und Irrtümer
übernehmen wir keine Gewähr.
14. Allgemeines
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet,
seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit
der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel
etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung
sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für San Art ist
Rosenheim. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen,
die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
15. Veranstalter
San Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH,
Geschäftsführerin Dagmar Dieterle
Mühlenstraße 14
83139 Söchtenau
Tel. 08031/88 737 98, Fax
08031-88 737 97,
Amtsgericht Traunstein HRB 10407
Söchtenau/Untershofen, 2. Januar 2014
